Stellenausschreibung Schulsozialarbeit

06.10.2017

Der Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.V. stellt zum

nächstmöglichen Zeitpunkt

 

einen Sozialarbeiter/Sozialpädagogen (m/w)  

 

im Rahmen der Schulbezogenen Jugendsozialarbeit an der

Regelschule Roßleben ein.

 

Aufgabengebiet:

  • Konzeption und Durchführung von Präventionsangeboten und Projekten
  • Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Sozialkompetenz sowie der interkulturellen Kompetenzen von Schüler_innen
  • Organisation außerunterrichtlicher/außerschulischer Angebote unter Einbeziehung der örtlichen Jugendarbeit
  • fachgerechte Einzelarbeit, ggf. unter Einbeziehung der Eltern
  • Durchführung einer fachgerechten Elternarbeit
  • Begleitung älterer Schüler beim Übergang zur Berufsausbildung
  • Koordination der Angebote an der Regelschule
  • Mitarbeit in Netzwerken und quartiersbezogenen Projekten
  • Öffentlichkeitsarbeit

 

Anforderungen:

  • abgeschlossenes Studium im Bereich Soziale Arbeit, Sozialwesen, Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaft oder Psychologie  
  • Analysefähigkeit/Beurteilungsvermögen und Problemlösefähigkeit
  • Zielgruppenorientierung und Einfühlungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit
  • Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
  • Organisationsfähigkeit
  • Führerschein und eigener PKW mit Bereitschaft zur Nutzung für dienstliche Zwecke

 

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden. Die Stelle ist auf Grund der Förderung des Landes Thüringen zunächst bis 30.06.2019 befristet. Des Weiteren handelt es sich um eine Schwangerschafts- und Elternzeitvertretung, weshalb die Stelle auch bei Verlängerung durch das Land Thüringen vorerst bis 30.04.2020 befristet wird. Die Vergütung erfolgt als Festgehalt in Anlehnung an TV-L E 9, Stufe 1.

 

BEWERBUNG:

Bei senden Sie uns Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen an:

 

Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.V.

Ferdinand-Schlufter-Straße 48 

99706 Sondershausen

e-Mail: info@kjr-kyffhaeuserkreis.de

 

Wir weisen darauf hin, dass Ihre Unterlagen nicht zurück gesandt werden. Sie können diese jedoch in der Geschäftsstelle abholen. Im Zusammenhang mit der Bewerbung anfallende Kosten, auch Fahrtkosten im Falle eines Vorstellungsgespräches, werden nicht erstattet.