Fördermittel für Projektarbeit - Anträge bis 15.09.2020 möglich

Für das Jahr 2020 stehen im Rahmen der "Lokalen Partnerschaft für Demokratie" aktuell (Stand Juli) Fördermittel in Höhe von 43.000,00 € für die Umsetzung von Projekten und Maßnahmen im laufenden Jahr, also bis 31.12.2020, über den Aktions- und Initiativfonds zur Verfügung.

 

Anträge auf eine Förderung können unter Berücksichtigung der Kernziele des Programms:

  • Demokratie fördern
  • Vielfalt gestalten
  • Extremismus vorbeugen

 

und den besonderen

 

auf der Grundlage der allgemeinen

 

mittels des

 

bis spätestens zum

 

  • 15. September 2020 | alternativ bis 31. Oktober 2020

 

bei der Koordinierungs- und Fachstelle eingereicht werden.

 

Beispiele für Aktionen und Projekte:

  • Aktionstage, Workshops und Projektarbeit zu den verschiedenen Themenfeldern
  • Bildungs- und Gedenkstättenfahrten (Lernen an historischen Gedenkorten)
  • Erarbeitung oder Organisation von thematischen Ausstellungen
  • Medien-, Theater-, Streetart- oder Begegnungsprojekte
  • Erstellung von Arbeits- und Informationsmaterial
  • Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

 

Förderfähig sind projektbezogene Personalkosten im Rahmen von Strukturprojekten, Honorarkosten für Expert*innen, Dozent*innen und pädagogische Fachkräfte, in begründeten Fällen Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche/externe Mitarbeiter*innen, Veranstaltungskosten wie Raummiete und Technikgebühren, Fahrtkosten und Transportleistungen, Arbeits- und Verbrauchsmaterial mit konkretem Projektbezug, Druckkosten für Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation (Print- und sonstige Medienformate) sowie Verwaltungsgemeinkosten in Höhe von bis zu 5% der Gesamtkosten.

 

PfD Kyffhäuserkreis

 

Über die Vergabe der Projekte entscheidet die Steuerungsgruppe am 21.09.2020. Sollten zu diesem Zeitpunkt förderfähige und von den Steuerungsgruppenmitgliedern zu befürwortende Anträge in Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel vorliegen, so entfällt die Antragsfrist 31.10.2020.

 

Die Ausstellung der Bewilligung erfolgt durch das Landratsamt Kyffhäuserkreis. An die Kreisverwaltung erfolgt dann auch die Nachweisführung über die sach-, zweck- und fristgemäße Verwendung der Mittel. In der Regel ist dieser Verwendungsnachweis nebst allen erforderlichen Originalbelegen und Zahlungsnachweisen bis zum 31.01. des Folgejahres einzureichen.

 

PfD Kyffhäuserkreis

 

PfD_Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Krause oder Frau Zyber,
Telefon: 03632 - 759399.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.
 

 

 

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